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20.03.2020

Coronavirus: Schließung von Restaurants, Speisegaststätten und Mensen

Ab sofort nur noch Außerhaus-Verkauf zulässig

Landkreis Hildesheim (lps/4). Um die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 im Landkreis Hildesheim zu verlangsamen, hat das Gesundheitsamt nach fachaufsichtlicher Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung weitere einschränkenden Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz verfügt:

Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Die vorgenannten Betriebe und auch gastronomische Lieferdienste dürfen Leistungen, den Verkauf von Speisen und Getränken, im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf nur nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen. Der Verzehr ist innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen Betrieben unzulässig. Aus hygienischen Gründen ist eine bargeldlose Bezahlung dringend zu empfehlen.

Diese Anordnung gilt ab sofort bis einschließlich Sonnabend, den 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.

Die Untersagung eines Publikumsverkehrs für Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen stellt im Kontext der übrigen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung ein wirksames und angemessenes Vorgehen dar. Zugleich gilt es, die Ernährungsversorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Hierzu dient die Ausnahmeregelung für den Außerhausverkauf. Vor dem Hintergrund der Anforderungen des Gesundheitsschutzes sind die mit der Ausnahme verbunden Auflagen gerechtfertigt.

Quelle: Lndkreis Hildesheim, Pressestelle

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