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03.05.2016

Ausbau Stichkanal

Im Beteiligungsverfahren zum Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2013 hat die Gemeinde Algermissen erneut klar für den Ausbau des Stichkanals Stellung bezogen und fordert die Hochstufung des Projektes aus der Kategorie „Weiterer Bedarf“ in den „Vordringlichen Bedarf“. Schließlich handele es sich bei der Maßnahme eindeutig um eine schon begonnene Maßnahme.
„Es ist zu keiner Zeit und von niemandem in Abrede gestellt worden, dass der Schleusenneubau von Mai 2008 bis November 2012 in Bolzum, der mit rund 82 Millionen Euro zu Buche schlägt, und der adäquate Ausbau des sich anschließenden SKH inhaltlich zusammen gehören“, so Gemeindebürgermeister Wolfgang Moegerle. Vielmehr sei auch durch das Kanalneubauamt immer wieder in verschiedenen Publikationen ein eindeutiger Projektbezug zwischen Schleusenneubau, Erneuerung verschiedener Brückenbauwerke und dem Stichkanalausbau als solchem hergestellt worden. So sind beispielsweise verschiedene Brückenbauwerke entlang des SKH bereits erneuert worden – immer mit dem Hinweis verbunden, dass das zukünftige Kanalprofil und die erforderliche Durchfahrtshöhe bereits berücksichtigt wurden.
Das Neubauamt für den Ausbau des Mittellandkanals in Hannover gab am 15.10.2007 in einer Presseinformation bekannt, dass der Stichkanal nach Hildesheim (SKH) ausgebaut wird. Hierzu hieß es:
„Der Ausbau sei nicht nur politisch gewollt, sondern auch vor dem Hintergrund einer sich ändernden Flottenstruktur erforderlich. Auf dem Mittellandkanal verkehren Großmotorgüterschiffe (Länge 110 m, Breite 11,45 m, Abladetiefe 2,80 m), die den Stichkanal nicht befahren können. Zukünftig werden den Kanal auch überlange Großmotorgüterschiffe (Länge 135 m) befahren. Dafür wird die neue Schleuse Bolzum mit einer Länge von 139 m gebaut und der Stichkanal entsprechend trassiert. Der Hafen Hildesheim und am Kanal liegende Umschlagstellen sind zur Sicherung der Arbeitsplätze und zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit auf den Ausbau des Stichkanals angewiesen.“ Dies habe heute nach wie vor Gültigkeit, so Moegerle weiter. Dies gilt auch für weitere Aussagen des Neubauamtes zum Schleusenneubau in Bolzum: Das Neubauamt wies darauf hin, dass die Erforderlichkeit des Ausbaus des Stichkanals Hildesheim deutlich auf der Hand liege, denn nur durch diesen Ausbau könne die Binnenschifffahrt auch zukünftig als umweltfreundlicher, kostengünstiger und sicherer Verkehrsträger zur Bewältigung der auch in der Region Hildesheim ständig wachsenden Gütertransportmengen beigetragen.
Diese Position sieht die Gemeinde Algermissen auch durch die niedersächsische Landesregierung gestützt. In der Antwort der Landesregierung vom 08.01.2016 auf den Beschluss des Landtages vom 15.07.2015 (Drucksache 17/4979) heißt es: „Mit der Fertigstellung der Schleuse Bolzum ist bereits einer der wichtigsten Bausteine für den weiteren Ausbau des Stichkanals realisiert worden, die neue Schleuse ist seit 2012 in Betrieb. Damit ist der entscheidende Engpass im Streckenverlauf des Stichkanals beseitigt worden.“ Und weiter heißt es: „Erst wenn der letzte Engpass beseitigt ist kann sich auch der volle Nutzen des bisher getätigten Investitionen- nicht nur auf staatlicher sondern auch auf Seiten der Unternehmen- einstellen.“
Also, so der Schluss der Algermissener Politik, kann nicht in Abrede gestellt werden, dass es sich beim Ausbau des SKH um eine begonnene Maßnahme handelt. Investitionen im hohen zweistelligen Millionenbereich sprechen eine eindeutige Sprache. Der Rat der Gemeinde Algermissen hat sich fraktionsübergreifend in den vergangenen Jahren mehrfach und einstimmig zu Gunsten des Ausbaus des SKH positioniert.

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