Auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes wird die verbindliche Bauleitplanung in Form des Bebauungsplanes entwickelt.
Die Aufstellung von Bebauungsplänen gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden. Mit diesem Instrument der Stadtplanung wird die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke parzellenscharf in der Gemeinde vorbereitet und festgegelegt.
Von der Stadtverwaltung werden Bebauungsplanvorentwürfe erarbeitet, die dann im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Für einen Zeitraum von 4 Wochen haben die Bürgerinnen und Bürger wie auch Fachbehörden dann in dieser frühen Phase Gelegenheit, ihre Meinung persönlich, schriftlich oder über das Internet per Mail zu äußern.
Nach Auswertung der eingegangenen Anregungen und einer Überarbeitung der Planung wird der Bebauungsplanentwurf erarbeitet, der gem. § 3 (2) BauGB für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt wird. In der Offenlage können die Bürgerinnen und Bürger wie auch die Fachbehörden Anregungen und Bedenken abgeben, über die dann im Verfahren zum Satzungsbeschluß durch den Rat der Stadt Trier entschieden wird.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig und dadurch zum 'Ortsrecht'.
Bebauungspläne Algermissen Kartenansicht (PDF, 828 kB)
Bebauungspläne Bledeln Kartenansicht (PDF, 780 kB)
Bebauungspläne Groß Lobke Kartenansicht (PDF, 813 kB)
Bebauungspläne Lühnde Kartenansicht (PDF, 857 kB)
Bebauungspläne Ummeln Kartenansicht (PDF, 620 kB)
Bebauungspläne Wätzum Kartenansicht (PDF, 669 kB)
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
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