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Anlegung einer Grundstückszufahrt

Der Neubau eines Wohnhauses, die Errichtung einer Garage oder eines Carports machen es manchmal erforderlich, nachträglich eine Grundstückszufahrt zu schaffen. Beim Anlegen einer Grundstückszufahrt ist es oftmals erforderlich, den bestehenden Hochbord abzusenken. Hierfür ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich. Die gesetzlichen Regelungen ergeben sich aus dem Niedersächsischen Straßengesetz. Die Anlegung einer Grundstückszufahrt ist mit einem Antrag und Lageplan, in dem die geplante Zufahrt markiert ist, zu beantragen. Die Gemeinde Algermissen erteilt nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten für die Herstellung oder Erweiterung von Grundstückszufahrten die Genehmigung zur Hochbordabsenkung. Die Kosten für die Anlegung der Grundstückszufahrt sind vom Antragsteller zu tragen. Dabei ist zu beachten, dass die Arbeiten so durchzuführen sind, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik genügen. Die Gebühr für die Genehmigung beträgt 30,00 Euro.

Zum Download:

Antrag auf Errichtung_Änderung Grundstückszufahrt_2025-06-03 (PDF, 153 kB)

Allgemeine Bedingungen für die Genehmigung einer Grundstückszufahrt_2025-06-03 (PDF, 93 kB)

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