Bei Schnee und Glätte besteht die Verpflichtung, Gehwege und sonstige betroffene Flächen täglich in der Zeit von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu räumen und zu streuen. Dies gilt nach jedem Schneefall. Hält der Schneefall länger an, ist in angemessenen Zeitabständen zu räumen und bei Bedarf zu streuen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Auch bei steigenden Temperaturen bleibt die Verantwortung bestehen. Tauwasser kann nur dann ungehindert abfließen, wenn Gossen, Dachrinnen und Ablaufschächte frei von Schnee und Eis gehalten werden. So wird vermieden, dass sich bei erneutem Frost gefährliche Eisflächen bilden. Schnee- und Eismassen sind so zu lagern oder zusammenzuschieben, dass weder der Fußgänger- noch der Fahrzeugverkehr behindert oder gefährdet wird.
Der Einsatz von Streusalz ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dies betrifft insbesondere gefährliche Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgänge sowie Bereiche mit starkem Gefälle oder Steigungen. Streusalz darf nur dann verwendet werden, wenn die Glätte mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand nicht ausreichend beseitigt werden kann.
Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass die Zugänge zu den Müllbehältern jederzeit schnee- und eisfrei gehalten werden, damit eine ordnungsgemäße Müllabfuhr möglich ist.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen während der Geschäftszeiten das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 05126/9100-37 oder per E-Mail an ordnungsamt@algermissen.de zur Verfügung.
| Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
| Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |