Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim
Die nächtliche Aktivität von Mährobotern stellt insbesondere für Igel und verschiedene Amphibienarten eine erhebliche Gefahr dar. Gerade in der Dämmerung und Nacht, wenn diese geschützten Tiere besonders aktiv sind, kommt es immer wieder zu schweren Verletzungen oder gar tödlichen Zwischenfällen. Um dem weiteren Rückgang des besonders geschützten Igels entgegenzuwirken, hat sich die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hildesheim als für den besonderen Artenschutz zuständige Behörde vorgenommen, den Einsatz von Mährobotern einzuschränken und zeitlich zu regulieren.
In Anlehnung an die Vorreiter in diesem Bereich, die Städte Köln und Göttingen, hat der Landkreis Hildesheim per Allgemeinverfügung ein Nachtfahrverbot für Mähroboter für die Zeit vom 1. März bis 31. August, täglich in der Zeit von 18:00 Uhr bis 07:00 Uhr des folgenden Tages, sowie vom 1. September bis 31. Oktober, täglich in der Zeit von 17:00 Uhr bis 08:00 Uhr des folgenden Tages, erlassen.
Die Gemeinde Algermissen unterstützt diese Maßnahme und appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Verhalten aktiv zum Artenschutz beizutragen.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim ist mit Wirkung zum 10. April 2025 in Kraft
getreten. Der Verstoß gegen die Regelung der Allgemeinverfügung oder gegen das generelle Tötungsverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz wird mit empfindlichen Geldbußen bestraft.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises finden Sie hier .
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