Ab 1. Mai 2025 müssen Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente digital vorliegen. Die neue Regelung gilt für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und bei Reiseausweisen des Ausländerrechts (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose). Bürgerbüros und Fotodienstleister bieten die digitale Fotoerstellung an. Papier-Passbilder zur Beantragung dieser Dokumente dürfen von den Behörden dann nicht mehr angenommen werden.
Das neue Verfahren gilt für Pässe und Ausweise. Für andere Dokumente, wie beispielsweise den Führerschein, können auch weiterhin Papierlichtbilder verwendet werden. Bürgerinnen und Bürger haben fortan die Möglichkeit, ihr Lichtbild bereits in mehreren Tausend Behörden bundesweit direkt aufnehmen zu lassen oder weiterhin ihr digitales Foto im Fotostudio oder beispielweise in Drogeriemärkten erstellen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Behörde über Lichtbildaufnahmesysteme vor Ort verfügt.
Die Bundesdruckerei hat allen Kommunen eine kostenlose Ausstattung mit dem digitalen Aufnahmesystem PointID® angeboten. Ein solches Gerät wurde zwischenzeitlich auch im Bürgerbüro der Gemeinde Algermissen aufgestellt. Für die Fotoerstellung wird eine Gebühr von 6 Euro pro Lichtbild fällig.
Alternativ können Bürgerinnen und Bürger ein Lichtbild weiterhin bei einem Fotodienstleister (z. B. in einem Foto-Studio oder Drogeriemarkt) separat anfertigen lassen. Dabei ändert sich jedoch der Ablauf etwas: Der Fotodienstleister muss das neu erstellte Lichtbild ab Mai über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte sichere und verschlüsselte Cloud der Behörde elektronisch zuleiten. Hierfür haben sich nach Angaben des Cloud-Anbieters RINGFOTO bundesweit bereits mehr als 3.200 Fotodienstleister registriert. Registrierte Fotodienstleister sind unter folgenden Link zu finden: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ .
Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser ist bei Antragstellung im Bürgerbüro vorzulegen und wird dort eingescannt, damit das Lichtbild in der geschützten Cloud abgerufen werden kann. Mit der Lichtbilderstellung in der Behörde und der BSI-zertifizierten Cloudlösung der Fotodienstleister wird verhindert, dass manipulierte Lichtbilder in den Antragsprozess eingebracht werden können. Etwaigem Missbrauch und Fälschungen wird so vorgebeugt.
Aufgrund der umfangreichen Änderungen wird es zudem eine Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2025 geben, die den Kommunen erlaubt, in Ausnahmefällen weiterhin Papierlichtbilder zu akzeptieren. Haben Bürgerinnen und Bürger beispielsweise aus Unkenntnis bereits im April ein Papier-Passbild für ihre Beantragung im Mai anfertigen lassen, muss niemand einen neuen Termin vereinbaren. Die Behörde wird entweder das Papierlichtbild ausnahmsweise akzeptieren oder – sofern sie bereits über entsprechende Technik vor Ort verfügt – ein digitales Lichtbild vor Ort erstellen. Die Kommunen sind in solchen Fällen gehalten, auf die Lichtbildgebühr zu verzichten.
Ergänzend wird im Mai der Direktversand der Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 15 Euro eingeführt, womit die persönliche Abholung im Bürgerbüro entfällt. Die Gebühr ist notwendig, weil ein besonderes Zustellverfahren sicherstellt, dass die Dokumente nur an die antragstellende Person ausgehändigt werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei Antragstellung im Bürgerbüro.
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