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Festsetzung der Hundesteuer der Gemeinde Algermissen für das Jahr 2025

Gegenüber dem Kalenderjahr 2024 sind die Tarife der Hundesteuer unverändert geblieben. Daher wird auf Erteilung von schriftlichen Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2025 verzichtet.

Die Hundeteuer 2025 wird, wie in den zuletzt erteilten Bescheiden, mit den festgesetzten Vierteljahresbeträgen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2025 bzw. einmalig am 01. Juli 2025 fällig. Sollten Hunde an- bzw. abgemeldet werden, erteilt die Gemeinde Algermissen gemäß der zurzeit gültigen Hundesteuersatzung die entsprechenden Änderungsbescheide.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung (09.01.2025) treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als ob ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, oder in der Form eines elektronischen Dokuments nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der jeweils gültigen Fassung, einzulegen.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig. Ich empfehle Ihnen deshalb, sich vor Klageeinreichung wegen einer möglichen Klärung des Sachverhaltes mit dem zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin in Verbindung zu setzen.

Ich weise jedoch auch darauf hin, dass eine solche Kontaktaufnahme den Fristablauf nicht hemmt.

09.01.2025 

Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
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