Gegenüber dem Kalenderjahr 2024 sind die Tarife der Hundesteuer unverändert geblieben. Daher wird auf Erteilung von schriftlichen Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2025 verzichtet.
Die Hundeteuer 2025 wird, wie in den zuletzt erteilten Bescheiden, mit den festgesetzten Vierteljahresbeträgen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2025 bzw. einmalig am 01. Juli 2025 fällig. Sollten Hunde an- bzw. abgemeldet werden, erteilt die Gemeinde Algermissen gemäß der zurzeit gültigen Hundesteuersatzung die entsprechenden Änderungsbescheide.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung (09.01.2025) treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als ob ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, oder in der Form eines elektronischen Dokuments nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der jeweils gültigen Fassung, einzulegen.
Das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig. Ich empfehle Ihnen deshalb, sich vor Klageeinreichung wegen einer möglichen Klärung des Sachverhaltes mit dem zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin in Verbindung zu setzen.
Ich weise jedoch auch darauf hin, dass eine solche Kontaktaufnahme den Fristablauf nicht hemmt.
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