Versand der neuen Steuerbescheide steht an.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil aus 2018 die bisher geltenden Regelungen zur Bewertung des Grundbesitzes für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus 2019 wurde die Grundlage für eine Neuregelung begründet. Niedersachsen hat aufgrund einer bestehenden Öffnungsklausel ein eigenes Landesgesetz in 2021 verabschiedet und ist vom Bundesmodell abgewichen.
Seitdem ist viel passiert.
Die Finanzämter haben die vorliegenden Steuererklärungen aller Grundstückseigentümer im Landkreis Hildesheim und somit auch in der Gemeinde Algermissen verarbeitet und die neu ermittelten Grundsteuermessbeträge festgesetzt und anschließend an die Kommunen weitergegeben.
Aufgabe der Gemeinde Algermissen war es, die notwendigen digitalen Strukturen zu schaffen, damit die neuen Messbeträge eingearbeitet und begutachtet werden konnten. Im Vorfeld wurden zahlreiche Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Finanzamt geklärt und bei Bedarf auch bereinigt. Insgesamt waren knapp 3.500 Steuerkonten zu überprüfen und neu festzusetzen.
Zum 1. Januar 2025 sind die neuen Regelungen für die Grundsteuer und somit auch die Messbeträge anzuwenden. Dies hat zur Folge, dass jeder Grundstückseigentümer Anfang 2025 einen neuen Steuerbescheid erhält. Dem Bescheid wird zusätzlich ein Brief mit weitergehenden Informationen beigefügt.
Trotz sorgfältiger Vorbereitungen lassen sich bei der Vielzahl der Steuerkonten Unstimmigkeiten nicht vollständig verhindern. Bei Fragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Jedoch kann die Erreichbarkeit bei hohem Aufkommen an Nachfragen eingeschränkt sein. Es wird daher empfohlen, die Anliegen per E-Mail an die Verwaltung zu richten. Die Kontaktdaten können sodann dem Steuerbescheid entnommen werden.
Infolge der neu geschaffenen Regelungen zur Bewertung des Grundbesitzes ist eine Verschiebung der Steuerlast der einzelnen Grundstückseigentümer nicht vermeidbar. Das heißt, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere jedoch erhöhen wird.
Auf die Erhebung der Grundsteuer kann jedoch nicht verzichtet werden, auch eine Reduzierung des Steueraufkommens ist nicht vertretbar. Die Grundsteuer ist eine der zentralen Finanzquellen für die Gemeinde Algermissen. Hieraus werden kommunale Einrichtungen, wie Schulgebäude, Sportanlagen, Feuerwehren, Kitas und dergleichen, finanziert. Ohne die Einnahmen können die Leistungen nicht erbracht werden.
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