Lärmaktionspläne sind zur Regelung von „Lärmproblemen und Lärmauswirkungen“ aufzustellen. Damit sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien gemeint, die gemäß § 47b Satz 1 Nr. 1 BImSchG als Umgebungslärm bezeichnet werden. Die Grundlage des Lärmaktionsplans bilden die Lärmkarten die gemäß § 47c BImSchG erstellt wurden. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Aufgrund neuer Berechnungsverfahren wurden alle Lärmkarten neu berechnet. Die Lärmkarte für Niedersachsen ist unter www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten veröffentlicht.
Im Rahmen der Lärmaktionsplanerstellung werden Hauptverkehrsstraßen nach BImSchG § 47b mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, also mit einem DTV-Wert (DTV = durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung) von mehr als 8.219 KFZ pro Tag, berücksichtigt. Dies trifft in der Gemeinde Algermissen auf die Bundesstraße 494 und die Autobahn 7 zu. Damit ist die Gemeinde Algermissen verpflichtet, bis zum 18. Juli 2024 ihren Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2018 zu überprüfen und zu überarbeiten.
Bei der Aufstellung und Überprüfung der Lärmaktionspläne ist die gesetzlich vorgeschriebene Information und Beteiligung der Öffentlichkeit bedeutsam. Geregelt ist dies durch § 47d Absatz 3 BImSchG: „Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. […]“.
Entsprechend wird der Entwurf des aktualisierten Lärmaktionsplans der Gemeinde Algermissen für die Öffentlichkeitsbeteiligung hier bereitgestellt. Eine Beteiligung ist innerhalb einer 4wöchigen Frist, vom 06.11.2023 bis zum 03.12.2023, schriftlich an die Postanschrift Gemeinde Algermissen, Marktstraße 7, 31191 Algermissen oder per E-Mail an tamara.krassmann@algermissen.de möglich. Anschließend werden die Ergebnisse der Mitwirkung berücksichtigt, der Entwurf des Lärmaktionsplans entsprechend überarbeitet und veröffentlicht.
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Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
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