Die Gemeinde Algermissen macht darauf aufmerksam, dass zum 15. Mai folgende Steuern fällig sind:
Grundsteuer A und B
2. Quartal 2023
Hundesteuer
2. Quartal 2023
Gewerbesteuervorauszahlung
2. Quartal 2023
Die bisher erteilten Steuerbescheide behalten bis zur Zustellung eines neuen Bescheides ihre Gültigkeit.
Die fällig gewesenen Abgaben werden nun innerhalb einer angemessen Frist von zwei bis drei Wochen nach Fälligkeit gemahnt.
Damit der Zahlungstermin nicht versäumt wird, besteht die Möglichkeit am Einzugsverfahren teilzunehmen. Die Steuern werden im Rahmen eines SEPA-Lastschriftverfahrens eingezogen. Das Formular für die Erteilung eines solchen Mandates kann auf der Homepage der Gemeinde Algermissen heruntergeladen werden.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |