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Winterdienst in der Gemeinde Algermissen

Da ist es nun – das neue Winterdienstfahrzeug für den Bauhof. Der gute alte Unimog durfte nach langen und guten 27 Dienstjahren endlich in den Ruhestand treten.

Dafür kommt jetzt der Hako Mulitcar M31C zum Einsatz. Der gemietete Hako wird dabei im Winterdienst zum Schneeschieben und Streuen zum Einsatz kommen. Dies ist aber nicht die einzige Nutzungsmöglichkeit – genauso wird er bis Ende März 2023 auch als Pritsche genutzt.

Bei einem Wintereinbruch ist der Bauhof gewappnet mit einem leisen, geruchsneutralen und umweltschonenderen (EURO 6) Fahrzeug die Straßen zu räumen.

Da nicht alle Straßen durch den Bauhof freigehalten werden ist es wichtig zu wissen, was in welchen Bereichen bei Schnee und Eis zu tun ist:

Bekanntmachung „Winterdienst“

„Der Winterdienst wird von der Gemeinde Algermissen weiterhin nur eingeschränkt durchgeführt. Dies bedeutet, dass auf Grund der enormen Länge der Gemeindestraßen von 37,6 km nur gefährliche und verkehrsbedeutende Bereiche von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Algermissen geräumt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauhofes zwar schon mit ihrer Arbeit beginnen, wenn die meisten von uns noch schlafen, trotzdem können sie aber nicht überall gleichzeitig sein.

Bei Schnee und Eis liegt es vor allem auch im Interesse der Anlieger, den Winterdienst vorschriftsmäßig durchzuführen. Die Haftung für eventuelle Unfälle und sonstige Schadensfälle liegt bei den jeweiligen Anliegern bzw. Grundstückseigentümern.

Wenn es schneit sind nach den in der Gemeinde Algermissen geltenden Vorschriften Gehwege einschließlich kombinierter Geh- und Radwege

  • mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz,
  • die übrigen mindestens 1,50 m breit von Schnee zu räumen und bei Glatteis zu streuen.

Ist über Nacht Schnee gefallen, müssen Sie die Schneeräumung bis spätestens 07.00 Uhr durchführen. In der Zeit von 07.00 bis 22.00 Uhr ist die Schneeräumung nach jedem Schneefall unverzüglich und während länger anhaltender Schneefälle in angemessenen Zeitabständen durchzuführen. Dieses gilt sinngemäß auch in verkehrsberuhigten Bereichen und für Seitenstreifen an Straßen, an denen Gehwege bzw. kombinierte Geh- und Radwege nicht vorhanden sind.

Halten Sie bitte auch die Gosseneinläufe schnee- und eisfrei, damit Schnee- und Tauwasser schnell ablaufen kann.

Bitte lagern Sie die geräumten Schnee- und Eismassen so, dass der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr nicht gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert wird. Das Ablagern von Schnee und Eis auf Bushaltestellen, Durchgängen oder Fußgängerüberwegen, Hydranten und Kanalschächten ist ebenso wie das Zurückschaufeln von Schnee und Eis auf die Fahrbahn verboten.

Als Haus- bzw. Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, Eiszapfen, Schneeüberhänge und auf den Dächern liegende Schneemassen, die eine Gefahr für Personen oder Sachen im öffentlichen Verkehrsraum bilden, zu entfernen.

Zur Überwachung der vorstehenden Pflichten wird die Gemeinde regelmäßig Kontrollen durchführen. Art und Umfang der Kontrollen werden der Witterung entsprechend vorgenommen.

Die vollständige Straßenreinigungsverordnung und die dazugehörige Straßenreinigungssatzung finden Sie auch unter www.algermissen.de.“

14.11.2022 

Kontakt

Jennifer Szczepanski »
Fachbereich 4 - Bauen und Sport
Stellvertretende Fachbereichsleiterin / Gebäude- und Flächenmanagement
Marktstraße 7
31191 Algermissen
Telefon: 05126 9100-44
Fax: 05126 9100-91
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