Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist zur Beseitigung des Zustandes bis Ende 2019 eingeräumt.
Nachdem auf Bundesebene fristgerecht das Grundsteuer-Reformgesetz beschlossen wurde, hat das Land Niedersachsen von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und am 07. Juli 2021 das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) verabschiedet.
Die Festsetzung der Grundsteuer wird im zweiten Halbjahr 2024 erfolgen, so dass ab dem 01.01.2025 die Zahlung der Grundsteuer auf Basis der neuen Regelungen erfolgt.
Wie sich dieses im Einzelnen auf die Grundsteuer im Gebiet der Gemeinde Algermissen auswirkt, kann daher gegenwärtig noch nicht abgeschätzt werden.
Weitere Informationen zur Reform der Grundsteuer in Niedersachsen stehen hier zur Verfügung.
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