Der Landkreis Hildesheim hat auf Grund der auf über 100 gestiegenen 7-Tage-Inzidenz den Betrieb von Kindertagesstätten ab 30.03.2021 untersagt.
Das Ziel ist die Reduzierung der Kontaktzahlen. Wie bereits zu Beginn des Jahres gibt es eine Notbetreuung.
Diese Notbetreuung soll dazu dienen, Kinder aus Familien aufzunehmen,
Vor Inanspruchnahme des Notbetriebs durch Erziehungsberechtigte sind zudem anderweitige Betreuungsmöglichkeiten auch in Härtefallsituationen auszuschöpfen.
Bei Kapazitätsengpässen in den Notgruppen werden die genannten Kriterien entsprechend der genannten Reihenfolge angewandt. Außerdem kann die Betreuung in besonderen Härtefällen möglich sein.
Damit die Gemeinde Algermissen als Träger der Einrichtung eine Bewertung und Entscheidung vornehmen kann, ist eine Bescheinigung von beiden Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Bescheinigungen finden Sie weiterhin auf der Homepage der Gemeinde und müssen bei der Leitung der Kita abgegeben werden.
Bescheinigung Notbetreuung ab 30.03.2021 » (PDF, 68 kB)
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |