Nach der Absprache zwischen Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten der Bundesländer wird ab dem 6. Mai in Niedersachsen und damit auch in der Gemeinde Algermissen eine geänderte Verordnung in Kraft treten. Die niedersächsische Landesregierung hat einen Fünf-Punkte-Plan erarbeitet: der „Niedersächsische Weg in einen neuen Alltag mit Corona“. Da dieser Plan, der Grundlage für die morgigen Gespräche auf Bundesebene sein soll, schon in der nächsten Woche die nächsten Lockerungen vorsieht, ist die Verordnung, die morgen in Kraft tritt, bis zum 10. Mai befristet. So können wir davon ausgehen, dass es zum Wochenende eine weitere Verordnung mit weiteren Neuerungen geben wird.
Bitte informieren Sie sich über den konkreten Wortlaut auf den Seiten der Landesregierung im Internet.
Der Besuch und die Nutzung eines Spielplatzes im Freien durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist unter Aufsicht einer volljährigen Person zulässig, wenn sichergestellt ist, dass jede Person während des Aufenthalts auf dem Spielplatz einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person einhält, die nicht zum eigenen Hausstand gehört.
Voraussetzung: Abstandsgebot von 1,50 Meter. Die Nutzung von Gegenständen durch mehrere Personen (insbesondere Gesangbücher, Weihwasserbecken, Sammelkörbe und Messkelche) ist untersagt. Weitergehende Hygienemaßnahmen sind zu treffen.
Jede Person hat ständig einen Abstand von 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes von 2 Metern betreten und benutzt werden. Beachten Sie bitte auch die „10 Leitplanken des DOSB“ zur Durchführung von Sport im Freien. Eine Differenzierung nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppe gibt es nicht.
Bisher waren Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bis zum 31.08.2020 verboten. Dies wurde nun erweitert. Unabhängig von der Zahl der Teilnehmer sind alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen- und Schützenfeste und ähnliche Veranstaltungen bis zum 31.08.2020 verboten.
Alle öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Algermissen bleiben bis auf weiteres geschlossen. Dies bezieht sich nicht mehr auf Spielplätze und Sportplätze (siehe oben) sowie das Rathaus.
Dürfen unter Einhaltung strenger Abstands- und Hygienevorschriften wieder öffnen.
Die zehn Leitplanken des DOSB » (PDF, 38 kB)
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |