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Verpflichtung Mund und Nase zu bedecken

ab Montag, dem 27.04.2020 gilt in Niedersachsen für die Benutzung von Bussen und Bahnen (auch S-Bahn) und beim Einkaufen die Verpflichtung, Mund und Nase zu bedecken.

Diese Pflicht gilt dann auch für Besucherinnen und Besucher in unserem Rathaus. Nach Terminvereinbarung steht das Rathaus den Menschen zur Verfügung. Es geht darum, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses und die Besucherinnen und Besucher im Rathaus gleichermaßen zu schützen. Eine Bedeckung von Mund und Nase schützt zwar nicht vor Ansteckung, ist aber ein kleiner Schritt hin zur weiteren Eindämmung von Übertragungen durch die Funktion als Tröpfchensperre. Statt Masken können auch Schals oder Tücher getragen werden. Wichtig ist vor allem die Einhaltung der Abstandsregelung von 1,50 m.

28.04.2020 

Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

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