Landkreis Hildesheim (lps/4). Bereits am Dienstagabend hat der Landkreis Hildesheim folgende Anordnungen erlassen:
Untersagung des Betriebs der Einrichtungen der Tagespflege für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen: Ausgenommen von der Untersagung ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen. Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Die Notbetreuung dient dazu, Menschen aufzunehmen, deren Familienangehörige sonst die Pflege wahrnehmen und die in sogenannten kritischen Infrastrukturen (Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischem Bereich, Beschäftigte im Bereich der Polizei, der Rettungsdienste, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr, Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbarer Bereiche, Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen) tätig sind. Besondere Härtefälle (etwa drohende Kündigung, erheblicher Verdienstausfall) können bei der Notbetreuung berücksichtigt werden.
Über die Aufnahme in die Notbetreuung entscheidet die Einrichtungsleitung.
Besuchs- und Betretungsverbote für
Von dem Besuchsverbot ausgenommen sind nahestehende Personen von palliativmedizinisch versorgten Bewohnerinnen und Bewohnern. Ausnahmen können zudem im Einzelfall für Seelsorger oder Urkundspersonen unter Auferlegung der erforderlichen Verhaltensmaßregeln zugelassen werden.
Die behandelnden Ärzte und die zur Pflege bestimmten Personen haben freien Zutritt.
Diese Anordnungen gelten ab heute, 17. März bis einschließlich Sonnabend, 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |