Nachdem es am Abend des 16.03.2020 eine Einigung des Bundes mit allen Bundesländern gab, von der Sie sicherlich schon in den Medien gehört und gelesen haben, hat Niedersachsen jetzt folgende Entscheidungen bekannt gegeben:
Das Land Niedersachsen hat gestern in Übereinstimmung mit den anderen Bundesländern und der Bundesregierung folgende Maßnahmen beschlossen:
der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apothe-ken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich. Für diese Bereiche wurde das Sonntagsverkaufsverbot bis auf weiteres ausgesetzt.
Restaurants dürfen nur zwischen 6 Uhr und 18 Uhr öffnen, allerdings unter Auflagen – so muss zum Bei-spiel ein Abstand zwischen den Tischen gesichert sein.
Dienstleister und Handwerker können weiter tätig sein.
ist die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Aufenthalt an der Arbeitsstätte.
Diese Allgemeinverfügung gilt sofort ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung bis einschließlich Sonnabend, den 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.
Rechtsgrundlage für diese Entscheidung ist § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz. Im Interesse der Bevölke-rung und des Gesundheitsschutzes müssen diese Maßnahmen unverzüglich ergriffen werden, um das Gesundheitssystem im Landkreis Hildesheim und in ganz Niedersachsen dauerhaft aufrechtzuerhalten. Die großflächige Unterbrechung und Eindämmung eines Großteils der sozialen Kontakte stellt das einzig wirksame Vorgehen dar, damit die Infektionsketten entschleunigt und unterbrochen werden können.
Bitte verteilen Sie diese Nachricht gern weiter.
Bleiben Sie gesund!
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |