Auf Grund der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit besteht in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli im Wald und in der freien Landschaft die Verpflichtung, Hunde an der Leine zu führen.
Hiervon sind lediglich Hunde, die zur befugten Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde beziehungsweise von der Polizei oder dem Zoll als Diensthunde verwendet werden oder ausgebildete Blindenführhunde ausgenommen.
Dieser Leinenzwang ist erforderlich, da in fast jedem Hund noch ein Jagdtrieb vorhanden ist. Nur wenige Hunde, auch wenn sie sich in Rufweite des verantwortlichen Hundehalters befinden, lassen sich von der Verfolgung plötzlich aufstehenden Wildes abhalten. Die natürliche Fluchtdistanz der in der freien Landschaft oder im Wald lebenden Tiere wird durchbrochen. Dieses kann dazu führen, dass bei längeren und häufigen Störungen z.B. die Gelege heimischer Bodenbrüter absterben.
Die Gemeinde Algerissen bittet daher alle verantwortlichen Hundehalterinnen und Hundehalter den Leinenzwang zu beachten und einzuhalten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |