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Haltung von Hunden und Katzen in der Gemeinde Algermissen

Tierkot auf Straßen, Plätzen, Grünanlagen und Wegen ist für spielende Kinder, deren Eltern und für viele Bürgerinnen und Bürger ein großes Ärgernis. Zurzeit haben sich die berechtigten Beschwerden über Verschmutzungen von Verkehrsflächen und deren Nebenanlagen und sogar von Spielplätzen, insbesondere durch Hundekot, wieder verstärkt.

Einzelne Hundehalter, die sich nicht an die geltende Ordnung halten, bringen so alle Hundehalter in Misskredit. Die Gemeinde Algermissen appelliert daher an die Hundebesitzer darauf zu achten, dass die Hunde ihre Notdurft nicht in öffentlichen Grünanlagen, auf Gehsteigen und Parkspuren verrichten.

Auch auf landwirtschaftlichen Flächen, auf Wiesen und Weiden stört Hundekot. Landwirtschaftliche Flächen dienen der Produktion von Nahrungsmitteln. Hundekot ist stark mit Bakterien belastet und stellt eine gesundheitliche Gefahr für Mensch und Tier dar. Dass Lebensmittel, die für den menschlichen Verzehr gedacht sind, nicht durch Hundekot verunreinigt sein sollten, dürfte selbstverständlich sein.

Verantwortungsbewusste Hundehalter sammeln den Kot ihres Hundes deshalb unverzüglich auf und entsorgen ihn ordnungsgemäß. Plastiktüten oder spezielle „Hundekottüten“, die im Fach- und Drogeriehandel erhältlich sind, sollte ein Hundeführer immer dabei haben.

Aber auch alle anderen Tierhalter sind zur Entsorgung der „Hinterlassenschaften“ ihrer Tiere verpflichtet.

Ich weise ausdrücklich auf die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Gemeinde Algermissen hin: Gemäß § 6 (7) dieser Gefahrenabwehrverordnung sind Verunreinigungen durch Tiere auf Verkehrsflächen oder in Anlagen, insbesondere durch Kot, durch die Tierhalterin beziehungsweise den Tierhalter oder von der mit der Führung oder Beaufsichtigung beauftragten Person unverzüglich zu beseitigen.

Bitte tragen Sie aktiv zur Vermeidung von Verunreinigungen durch Tierkot bei. Die Hundebesitzer bitte ich, bei Spaziergängen immer mehrere Hundekottüten mit sich zu führen und diese für die Entsorgung der „Hinterlassenschaft“ zu benutzen.

Gleichzeitig weist die Gemeinde Algermissen darauf hin, dass Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt zu kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen haben. Dies gilt nicht für weniger als fünf Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Peisker in der Gemeinde Algermissen persönlich oder unter der Rufnummer 9100-30 zur Verfügung.

10.07.2018 

Kontakt

Markus Peisker »
Allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters /
Fachbereich 1 - Bürger- und Verwaltungsservice
Fachbereichsleiter
Marktstraße 7
31191 Algermissen
Telefon: 05126 9100-30
Fax: 05126 9100-91
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