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Behinderung durch Büsche und Bäume beseitigen

Bäume und Sträucher tragen zur Verschönerung des Ortsbildes bei. Ab und zu muss jedoch dem Wachstum dieser Pflanzen Einhalt geboten werden.

Darum ist es wichtig zu wissen:

Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstückes sollte überprüfen, ob die Verkehrssicherheit zu angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen entlang des Grundstücks gewährleistet ist. Gegebenenfalls müssen Büsche, Sträucher und Bäume so zurückgeschnitten werden, dass für die Benutzer der Straßen und Wege keine Gefahr oder Behinderung mehr besteht.

Bitte beachten Sie folgende Regelungen:

Über den Fahrbahnen ist ein Bereich von 4 m Höhe und über den Gehwegen von 2,50 m Höhe freizuhalten, damit Fahrzeuge beziehungsweise Fußgänger und Fahrradfahrer die öffentlichen Straßen entsprechend ihrer Bestimmung nutzen können. Die Haftung für eventuelle Unfälle und sonstige Schadensfälle liegen bei den jeweiligen Grundstückseigentümern!

Büsche und Bäume in der Nähe von Straßenlaternen sind so zu schneiden, dass der Lichtaustritt gewährleistet ist und keine Schäden an den Beleuchtungskörpern (zum Beispiel bei Sturm) entstehen können. Sorgen Sie bitte auch dafür, dass Verkehrszeichen einschließlich Straßennamenschilder frei einzusehen sind. Hecken entlang von Straßen und Gehwegen sind so zurückzuschneiden, dass die GESAMTE BREITE dieser Wege von den Fußgängern und Fahrradfahren genutzt werden kann. Der Rückschnitt ist ggf. bis zur Grundstücksgrenze vorzunehmen. 

Bitte nehmen Sie die erforderlichen Arbeiten bis zum 28.02.2018 vor.

 

18.01.2018 

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31191 Algermissen
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