Bereits am 21.06.2017 hat der Rat der Gemeinde Algermissen eine neue Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Algermissen erlassen. Nach der Veröffentlichung sind die Regelungen nunmehr in Kraft getreten.
Neben vielen bewährten Regeln, die in die neue Verordnung mit übernommen wurden, haben sich insbesondere für Halterinnen und Halter von freilaufenden Katzen Änderungen ergeben.
Die mehrheitlich vom Rat der Gemeinde Algermissen beschlossenen Regelungen zur Katzenhaltung sind auf Initiative der Tierschutzverbände und insbesondere des Tierschutz Hildesheim und Umgebung e.V., der für die Unterbringung von Fundtieren im Bereich der Gemeinde Algermissen zuständig ist, aufgenommen worden. Eine landesweite, gesetzliche Regelung zu dieser Problematik, ist bisher ausgeblieben.
Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als fünf Monate alte Katzen. Als Katzenhalterin beziehungsweise Katzenhalter gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.
Darüber hinaus wurde unter anderem der Betrieb von Feuerschalen und Feuerkörben, soweit der Durchmesser oder die Diagonale an der breitesten Stelle bis 100 cm beträgt und die Geräte auf einem nicht brennbaren Untergrund betrieben werden, sowie der Betrieb von Gartengrills erlaubnisfrei gestellt. Eine Anzeige des Abbrennens eines solchen Feuers im Freien auf Privatgrundstücken entfällt somit ab sofort.
Die komplette neue Gefahrenabwehrverordnung steht Ihnen als Download bereit.
Auskünfte zu den einzelnen Regelungen erteilt im Rathaus Herr Markus Peisker.
Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 2017 » (PDF, 216 kB)
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