Seit September 2016 wirken die Mitarbeiter_innen der Jugendpflege als Kinder- und Jugendbeauftragte (im Sinne der „Anlaufstelle“ aus der Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressenvertretung).
Zu den bisherigen Aufgaben wie Offene-Tür-Angebote oder im Bereich Erlebnis- und Freizeitpädagogik, Aus- und Fortbildungen von Jugendlichen zu Jugendleiter_innen, wurde eine weitere niedrigschwellige Anlaufstelle eingerichtet, an die sich Kinder und Jugendliche bei verschiedensten Anliegen und Bedürfnissen persönlich und vertraulich wenden können.
Neben der Funktion des Kinder- und Jugendbeauftragen wurde eine Mitzeichnungspflicht eingeführt, bei der alle Entscheidungen des Rates dahingehend geprüft werden, ob die Interessen, Bedürfnisse und Wünsche der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt werden oder zu berücksichtigen sind.
In regionalen Zeitungen, der Homepage der Gemeinde und Flyern erhielten Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren Kenntnis von der Einrichtung der Kinder- und Jugendbeauftragten.
Derzeit besteht kein Bedarf, für die Kinder- und Jugendbeauftragten einen Sitz im Ausschuss für Kinder, Jugend, Familie und Senioren oder im Gemeinderat einzurichten. Die Mitzeichnungspflicht wird derzeit als ausreichend empfunden.
Flyer-Jugendpflege 2024 » (PDF, 4.5 MB)
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Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |