An dieser Stelle möchten wir Sie über Fragen informieren, die mit dem Kindertagesstättenentgelt für den Besuch von Kindertagesstätten in der Gemeinde Algermissen in Zusammenhang stehen.
Grundsätzliche Angaben zum Kindertagesstättenentgelt der Gemeinde Algermissen können Sie der Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Algermissen entnehmen. Hier finden Sie Angaben zur Zahlungspflicht und zur jeweiligen Entgelthöhe.
Das von den Sorgeberechtigten zu zahlende Kindertagesstättenentgelt kann gemäß §90 SGB VIII in Verbindung mit Nummer 4.1. der Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Algermissen nur auf Antrag und ab Antragsmonat ganz oder teilweise erlassen werden. Bitte stellen Sie daher Ihren Antrag so früh wie möglich.
Den entsprechenden Antrag können Sie sich rechts downloaden oder persönlich im Familienservicebüro der Gemeinde Algermissen, Zimmer Nr. 3 oder Frau Herrmann, Zimmer 8 abholen. Dem Antrag liegt eine Anlage bei. Diese ist nur beim Besuch einer nichtkommunalen (kirchlichen) Einrichtung von der Leitung der Kindertagesstätte auszufüllen.
Entgeltordnung Kindertagesstätten ab 01.08.2023 » (PDF, 129 kB)
Information zur Entgeltordnung: Essensbeiträge ab 01.08.2024 » (PDF, 364 kB)
Antrag auf wirtschaftliche Jugendhilfe » (PDF, 96 kB)
Antrag auf Herabsetzung des Entgeltes - Anlage » (PDF, 36 kB)
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |