Die Mitarbeiter im Bauordnungsamt sind nur donnerstags
von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und
von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
telefonisch oder per Mail erreichbar.
Die beiden folgenden Links führen Sie direkt zur Bauplattform.
Mit der zuerst genannten Internetseite gelangen Sie direkt zur digitalen Bauakte. Diese Seite können Sie als Favorit hinterlegen, so dass Sie jederzeit einen schnellen Zugang zu Ihren Baugenehmigungsverfahren erhalten.
Ferner können Sie mit der zweiten aufgelisteten Internetseite testen, ob Ihr Rechner für die Nutzung der digitalen Bauakte geeignet ist. Wenn Sie diese anklicken, wird der Rechner automatisch überprüft und Sie erhalten zudem wichtige Hinweise zu Popup-Blocker und dem Thema ‚Vertrauenswürdige Site’. Der Test ist auch sinnvoll, wenn Sie einen neuen oder anderen Rechner verwenden möchten.
Verfahren ohne digitale Signatur
Für die meisten Verfahren bieten wir Ihnen zunächst an, einen Antrag ohne Nutzung der digitalen Signatur zu stellen (voraussichtlich erst ab 2012 wird es mit der digitalen Signatur möglich sein).
Als Bauherr/in erteilen Sie Ihrem Entwurfsverfasser die Vollmacht, alle relevanten Unterlagen direkt über das Internet bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Ihr Entwurfsverfasser schickt dann das nachfolgende Formular per Telefax an die Nr. 05121-3094939 (für die Teilnahme am Online-Verfahren bitte ausschließlich diese Fax-Nr. benutzen):
Bevollmächtigung elektronisches Verfahren (DOC, 43 kB)
Der Entwurfsverfasser kann nun die notwendigen Bauvorlagen im Internet ablegen. Dort kann auch jederzeit durch alle Beteiligten Einblick in die Unterlagen genommen werden. Der Entwurfsverfasser benachrichtigt die Baubehörde per Mail, sobald er alle Unterlagen vollständig eingestellt hat. Damit ist der Antrag zur Bearbeitung freigegeben.
Nach Abschluss der Bearbeitung des Antrags durch die Behörden erhalten der Entwurfsverfasser und auch der Bauherr Nachricht, dass dem Bauvorhaben keine rechtlichen Hindernisse im Wege stehen und die Baugenehmigung wird in die Plattform eingestellt bzw. übersandt.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, können Sie diese im ausführlicheren Handbuch zur Teilnahme am digitalen Verfahren nachlesen.Leitfäden als PDF Downloads:
Hinweise zur Dokumentenbezeichnung
Wie erzeuge ich ein PDF?
In der Regel verfügen die meisten gängigen CAD-/Zeichenprogramme über Routinen, um aus ihren Dateien PDF-Dokumente zu erzeugen.
Ansonsten stehen verschiedene Freeware-Programme zur PDF- Erzeugung zur Verfügung. Als sehr praktikabel hat sich hier bspw. FreePDF dargestellt, das kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann.
Dokumente lassen sich damit wie folgt in ein PDF umwandeln:
Dokument öffnen
Zum Öffnen, Lesen und Drucken von PDF-Dateien benötigen Sie das Programm „Adobe Reader“.
Sollte dieses Programm noch nicht auf Ihrem PC installiert sein, können Sie es unter folgendem Link bei der Firma Adobe® herunterladen: http://get.adobe.com/de/reader/ .
Die Firma Adobe® stellt Ihnen das Programm kostenfrei zur Verfügung.
Formular für die digitale Antragstellung:
Weitere Formulare für das Bauantragsverfahren finden Sie auf unserer Formularseite.
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Für den erfahrenen Anwender | |
Schritt für Schritt |
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Kein Ergebnis gefunden. |
Ich bin als Entwurfsverfasser in der Bauplattform registriert |
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die unterschriebene Vollmacht des Bauherrn zum digitalen Verfahren liegt vor | |
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und ist von mir unterschrieben als Fax an die Bauaufsichtsbehörde versendet. | |
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Der Projektraum wurde durch die Bauaufsichtsbehörde angelegt und ich wurde per E-Mail zu dem Vorgang eingeladen |
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Alle Bauvorlagen inkl. des Bauantragvordrucks: | |
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- tragen die richtige Bezeichnung | |
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- liegen im pdf-Format vor | |
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- und sind in den Projektraum hochgeladen. |
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Kein Ergebnis gefunden. |
Die Bauaufsicht wurde von mir per Konversation im Projektraum über die Vollständigkeit meiner Unterlagen informiert. |
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Das digitale Baugenehmigungsverfahren
Mit dem virtuellen Bauamt ITeBAU bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in wenigen Schritten komfortabel Ihren Bauantrag zu stellen und die Baugenehmigung online zu erhalten. Die Voraussetzung, mit der internetbasierten Bauplattform zu arbeiten, ist ein Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse; später kommt noch eine Signaturkarte hinzu.
Und so läuft das Verfahren ab:
Ihre Vorteile:
Vor der Benutzung der Internetplattform sollte jeder Benutzer einmalig die Systemvoraussetzungen prüfen.
Sollten Sie bei der erstmaligen digitalen Antragstellung weitere Unterstützung wünschen, so wenden Sie sich bitte direkt an die ITEBO.
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |