Ändert sich der Familienstand durch Tod Ihres Ehepartners oder einer Lebenspartnerin/eines Lebenspartners, wird ein Wechsel in die Lohnsteuerklasse I zutreffend.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen eingehalten werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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