Im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) übermittelt die zuständige Stelle das Datum des Kircheneintritts an die Datenbank der Finanzverwaltung. Der Kircheneintritt ist gegenüber der zuständigen Stelle zu erklären; eine beglaubigte Abschrift der Erklärung wird an die betreffende Religionsgemeinschaft übermittelt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:00 - 19:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |