Der Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag bei einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 % ausgestellt. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Ausweis erstmalig oder auf Grund einer Änderung der wesentlichen Antragsvoraussetzungen neu ausgestellt werden muss.
Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise in den folgenden Leistungen:
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |