Finanzdienstleistungsunternehmen fallen unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe. Wer selbständig bestimmte Finanzdienstleistungen anbieten möchte, muss seit 1. Januar 2013 eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. GbR, OHG, KG) benötigen alle geschäftsführenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter eine eigene Erlaubnis.
Die Erlaubnis benötigt, wer Anlageberatung zu folgenden Produkten erbringt bzw. Verträge über den Erwerb dieser Anlageformen vermittelt:
Für andere Finanzdienstleistungen wird möglicherweise eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) benötigt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Gebiet sich der Gewerbebetrieb befindet.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Die vorzulegenden Unterlagen (ausgenommen der Sachkundenachweis) dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Erlaubnis gilt im gesamten Bundesgebiet und ist zeitlich unbeschränkt. Sie kann auf eine oder mehrere Kategorien beschränkt werden. Sie endet erst, wenn die Finanzanlagenvermittlerin/der Finanzanlagenvermittler bzw. die Finanzanlagenberaterin/der Finanzanlagenberater darauf verzichtet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Stelle eine Erlaubnis widerrufen.
Nach Erteilung der Erlaubnis erfolgt automatisch ein Eintrag in das Vermittlerregister. Nach Erhalt der Erlaubnis muss vor Beginn der Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung durchgeführt werden.
Für Inhaberinnen und Inhaber, die bereits eine alte Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO), gelten folgende Übergangsbestimmungen:
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |