Die Aufgabe der Hundehaltung ist der zuständigen Stelle mitzuteilen. Dies kann online oder per Formular geschehen.
Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach Aufgabe der Hundehaltung zu erfolgen.
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |