Für den Betrieb eines Paketbeförderungsdienstes wird unter Umständen eine Genehmigung der zuständigen Stelle benötigt.
Die Beförderung von Paketen bis 20 kg ist erlaubnisfrei.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Paketbeförderungsdienst muss in jedem Fall als Gewerbe angemeldet werden.
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |