Betreiben Sie einen akkreditierten Zertifizierungsdienst? Die zuständige Stelle stellt Ihnen die für Ihre Tätigkeit benötigten Zertifikate aus.
Die qualifizierten Zertifikate können auf Ihren Wunsch hin Angaben über Ihre Vertretungsmacht für Dritte enthalten. Auch können berufsbezogene oder sonstige Angaben aufgenommen werden.
Bei Bedarf erhalten Sie auch elektronische Bescheinigungen für eine automatische Authentifizierung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen von der zuständigen Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Ausstellung von qualifizierten Zertifikaten müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Stellt ein akkreditierter Zertifizierungsdienst den Betrieb ein beziehungsweise wird die Akkreditierung des Anbieters oder der Anbieterin wiederrufen, sperrt die zuständige Stelle die ausgestellten Zertifikate.
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
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