Stellen Sie qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel nach dem Signaturgesetz aus? Wenn Sie einen Zertifizierungsdienst betreiben, können Sie sich freiwillig akkreditieren lassen.
Mit der Akkreditierung erhalten Sie ein Gütezeichen. Dieses weist die Sicherheit Ihres mit qualifizierter elektronischer Signatur versehenen Zertifikates nach. Im Rechts- und Geschäftsverkehr dürfen Sie sich darauf berufen. Sie dürfen sich als akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter oder akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieterin bezeichnen.
Tipp: Informationen über akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter und Zertifizierungsdiensteanbieterinnen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
Hinweis: Die zuständige Stelle kann im Einzelfall weitere geeignete Dokumente anfordern.
Die zuständige Stelle erhebt für die Bearbeitung des Antrags auf Akkreditierung Gebühren und Auslagen, deren Höhe sich nach dem Zeitaufwand richtet.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Den Antrag auf Akkreditierung müssen Sie schriftlich stellen. Bei elektronischer Übermittlung des Antrags müssen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden.
Akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieterinnen und Zertifizierungsdiensteanbieter müssen sich spätestens nach drei Jahren erneut von einer Prüf- und Bestätigungsstelle überprüfen lassen. Sie müssen die Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung weiterhin in vollem Umfang erfüllen. Außerdem muss die Prüfung und Bestätigung nach sicherheitserheblichen Veränderungen wiederholt werden.
Hinweis: Den Prüf- und Bestätigungsbericht und die Bestätigung müssen Sie unaufgefordert vorlegen.
Die Akkreditierung wird Ihnen erteilt, wenn Sie die Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung erfüllen.
Danach dürfen Sie einen Zertifizierungsdienst nur betreiben, wenn Sie die für den Betrieb
Zusätzlich müssen Sie ein auf Eignung und praktische Umsetzung geprüftes und bestätigtes Sicherheitskonzept vorlegen. Durch dieses gewährleisten Sie, dass Sie die Anforderungen insbesondere in folgenden Bereichen erfüllen:
Tipp: Wenden Sie sich frühzeitig an eine Prüf- und Bestätigungsstelle. Diese berät Sie bereits vorab bei Ihren Fragen. Auch prüft und bestätigt sie Ihr Sicherheitskonzept und dessen Umsetzung. Eine Liste der anerkannten Prüf- und Bestätigungsstellen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.
Hinweis: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, gilt der Antrag auf freiwillige Akkreditierung gleichzeitig auch als Anzeige des Betriebs eines Zertifizierungsdienstes.
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |