Wenn Sie im amtlichen Vermessungswesen als Vermessungsingenieur tätig werden wollen, benötigen Sie eine öffentliche Bestellung.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind mit hoheitlichen Aufgaben beliehene Personen. Sie üben einen freien Beruf aus und haben als Träger eines öffentlichen Amtes eine behördliche Funktion.
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN).
Benötigen werden neben dem Antragsformular:
Der Antrag auf Bestellung sollte drei Monate vor dem beabsichtigten Bestellungstermin gestellt werden.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |