Bei folgenden Anliegen aus dem Bereich Hufbeschlagswesen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Die Gebührensätze richten sich nach den Vorgaben der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (Abschnitt X) in der jeweils gültigen Fassung.
Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:00 - 19:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |