Als Ausbildende/r in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen Sie jedes Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer eintragen lassen. Die Eintragung ist eine Voraussetzung für die spätere Zulassung zu den Abschlussprüfungen.
Die Eintragungen werden am Ende des Kalenderjahres, in dem das Berufsausbildungsverhältnis beendet wird, aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gelöscht, jedoch in einer gesonderten Datei weiter gespeichert.
Wenden Sie sich an die fachlich und örtlich zuständige Kammer:
Für die Eintragung sind folgende Angaben zu machen:
Die Meldung muss unverzüglich nach dem Abschluss des Ausbildungsvertrages, spätestens jedoch binnen 4 Wochen nach Beginn der Ausbildung, erfolgen.
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |