Wer
muss dies der zuständigen Stelle anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge auf Erteilung bzw. Genehmigung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Stelle gerichtet werden.
Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:00 - 19:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |