Wenn Sie auf dem Gebiet der Tierzucht eine Besamungsstation betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Ausnahmen regelt das Tierschutzgesetz.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn
Die Erlaubnis bezieht sich auf die jeweilige Besamungsstation mit ihren Betriebsteilen sowie auf den sachlichen Tätigkeitsbereich. Sie wird in der Regel für 10 Jahre erteilt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |