Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen, auszubauen oder zu erwerben und zu modernisieren, können Sie verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Privatpersonen zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums zinsgünstige Darlehen an. Diese werden unabhängig vom Alter und Familienstand gewährt und können als weitere Fördermöglichkeit zur Hausbank- bzw. Bausparfinanzierung zusammen mit den Wohnraumfördermitteln in Anspruch genommen werden.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Wer kann eine Förderung erhalten?
Was kann gefördert werden?
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |