Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |