Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch werden benötigt für:
Der Auszug enthält:
Die Zuständigkeit liegt bei den Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN).
Es fallen Gebühren gemäß der Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
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