Der Antrag ist persönlich schriftlich zu stellen.
Zwar wurden die Fahrerlaubnis-Klassen neu benannt und kategorisiert, aber die Führerscheine, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben weiterhin in vollem Umfang gültig.
Gegenüberstellung Klassen
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alt
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neu
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1
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A unbeschränkt
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1 A
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A beschränkt
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1 B
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A1
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2
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C, CE, T
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2*
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D. DE
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3
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B, BE, C1, C1E
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3*
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D1, D1E
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4
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M
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5
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L
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Mofa
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Mofa
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Krankenfahrstühle
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Krankenfahrstühle
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*Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Fristen sind nur zu beachten, wenn man Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 2 ist. Dann sollte der Kartenführerschein bis zur Vollendung des 50.sten Lebensjahres beantragt sein, damit der Erhalt der Klasse 2 gesichert ist.
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |