Sie haben eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung/ Krankheit und möchte diese nach dem Schwerbehindertenrecht nach Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) als Behinderung feststellen lassen? Dann müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.
Sie können Ihren Antrag auch online über unser Schwerbehindertenportal LS-Online stellen.
Eine Übersicht unserer Anträge finden Sie im Formularservice der Landessozialverwaltung.
Weitere detaillierte Informationen über das Schwerbehindertenrecht (unter anderem zu den Themen Feststellungsverfahren und Nachteilsausgleiche) finden Sie im Internetangebot des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. einer seiner Außenstellen.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:00 - 19:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |