Wenn Sie am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin einen Unfall erleiden, kommt ein Unfallversicherungsträger für die Folgen auf, soweit diese Ihre Gesundheit betreffen. Gleiches gilt für Schul- und Schulwegsunfälle.
Wichtig ist, dass Sie gegenüber allen Ärzten und Einrichtungen erklären, dass es sich um einen Arbeits- bzw. Schulunfall handelt. Oft werden Sie dann aufgefordert, ein entsprechendes Formular auszufüllen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Berufsgenossenschaften, der Landesunfallkasse bzw. bei den Gemeindeunfallversicherungsverbänden.
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