Die Maßnahme Kleinstunternehmen der Grundversorgung sichert die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung und trägt zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum bei. Gleichzeitig stärkt sie die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Räumen. Die Maßnahme wird landesweit angeboten. Gefördert werden neben Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Folgeabschätzungen investive Vorhaben an Gebäuden und für Maschinen.
Gefördert werden können:
Die Höhe der Förderung beträgt
Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |