Wenn Sie gewerblich
in andere EU-Staaten ausführen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine Zulassung von der zuständigen Behörde.
Wenn Sie gewerblich Nutz- und Zuchtgeflügel oder Bruteier in andere Mitgliedstaaten versenden wollen, benötigen Sie ebenfalls eine Zulassung. Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen:
Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz
In der Regel läuft das Verfahren wie folgt ab:
Um eine Zulassung zu erhalten, müssen mehrere Anforderungen u.a. an den Betrieb, an das Management und die Tiergesundheit erfüllt werden.
Die zuständige Stelle berät Sie bei Bedarf zu den erforderlichen Voraussetzungen für die Zulassung Ihres Betriebes.
Einen Antrag auf Zulassung können Sie ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde richten.
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Zuständig ist das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk sich der Betrieb befindet.
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |