Als Träger einer angezeigten Ergänzungsschule in Niedersachsen können Sie die Anerkennung Ihrer Schule beantragen.
Sofern eine Ergänzungsschule vollständig für einen bestimmten Beruf ausbildet, kann mit der Anerkennung gestattet werden, dass die Schülerinnen und Schüler die Berechtigung erhalten, den Zusatz „geprüfte/r“ vor der an Ihrer Schule erworbenen Berufsbezeichnung zu führen.
Dem schriftlichen Antrag fügen Sie bitte folgende Unterlagen / Angaben bei:
Die Verwaltungsgebühr bemisst sich in Niedersachsen nach dem zeitlichen Aufwand. Der Kostentarif zur Allgemeinen Gebührenordnung sieht einen Gebührenrahmen vor (Stand Nov. 2020: 350 bis 2.000 ¤)
Achtung: behördeninterne Frist nach § 161 Abs. 4 NSchG
Hat die Schulbehörde über einen Antrag auf Verleihung der Anerkennung nicht spätestens drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen entscheiden, so gilt die Anerkennung als erteilt.
Ein Antrag wäre schriftlich oder elektronisch (mit Unterschrift im pdf-Format) einzureichen
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |