Wenn Sie Ihren Abschluss in einem Gesundheitsfachberuf im Ausland erworben haben, können Sie die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem deutschen Abschluss durch die zuständige Stelle überprüfen lassen.
Zu den Gesundheitsfachberufen zählen folgende Berufe:
Und aktuell noch (bis zum 31.12.2018) folgende Weiterbildungen:
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Antragstellung kann elektronisch erfolgen. Die Übermittlung des Antrages und der Anlagen (pdf-Format) ist ohne elektronische Signatur per Benachrichtigungsmail an die zuständige Stelle möglich.
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |