Sie müssen immer dann eine Meldung im Meldeportal Mindestlohn vornehmen, wenn Ihr Arbeitnehmer in einer der folgenden Branchen tätig ist:
Diese Informationen müssen Sie angeben:
Außerdem brauchen Sie jemanden in Deutschland, dem Post zugestellt werden kann. Sie müssen bei der Meldung seinen Namen und seine Anschrift nennen.
Wenn Sie als ausländischer Arbeitgeber Personen in Deutschland beschäftigen, müssen Sie dies über das Mindestlohnportal melden. Das gleiche gilt, wenn Sie als deutscher Arbeitgeber ausländische Leiharbeiter beschäftigen.
Die Meldung des Arbeitnehmers soll online auf dem Meldeportal Mindestlohn durchgeführt werden.
Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Montag, Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
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