Nehmen Sie nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wieder am Arbeitsleben teil, erbringen die Unfallversicherungsträger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Zu diesen Leistungen zählen:
- Förderung der behinderten gerechten Umgestaltung des Arbeitsplatzes für den Wiedereinstieg
- Unterstützung / Assistenz bei der Beschäftigung
- Weiterqualifizierungsmaßnahmen - betrieblich und überbetrieblich
- Bezuschussung der Arbeitgeber
- Beschäftigung in Behindertenwerkstätten oder ähnlicher ausgewiesener Einrichtungen
- Ermöglichung der weiteren Schulausbildung und Ausbildung, z. B. nach Schulunfällen
- Ausgleichszahlungen falls angestrebte Qualifizierungen nicht mehr möglich sind.
Unfallversicherungsträger sind:
- Gewerbliche Berufsgenossenschaften, nach Branchen gegliedert
- Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Gemeinde-Unfallversicherungsträger, Landesunfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen)
- Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften